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Verfasst am 04.11.2020 um 10:32 Uhr

10. SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung

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Mit Inkrafttreten der 10. SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung gilt gem.

§ 7 Verbote

(5) Weihnachtsmärkte und Jahrmärkte sind verboten.

Diese Verordnung gilt bis einschl. 30.11.2020.


Daher können wir den Weihnachtsmarkt Zitadelle Spandau 2020 nicht wie geplant durchführen.


Wir wünschen allen Freunden des Spandauer Weihnachtsmarktes, allen Teilnehmern und Dienstleistern sowie allen Unterstützern und Sponsoren eine friedliche und besinnliche Adventszeit. Wir freuen uns schon jetzt auf den Spandauer Weihnachtsmarkt 2021.

Bleiben Sie gesund!


Ihr Team der Partner für Spandau GmbH